Der EU AI Act im Überblick
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz für Künstliche Intelligenz. Sie reguliert KI nicht pauschal, sondern nach dem Risiko ihres Einsatzes.
Worum geht es?
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist ein vertrauenswürdiger, sicherer und grundrechtskonformer Einsatz von KI im europäischen Binnenmarkt. Die Pflichten greifen schrittweise — ein Überblick steht auf unserer Fristen-Seite.
Der risikobasierte Ansatz: vier Klassen
Inakzeptables Risiko
Verbotene Praktiken — z. B. Social Scoring durch Behörden. Seit 2. Februar 2025 untersagt.
Hohes Risiko
KI in sensiblen Bereichen (z. B. Personalauswahl, Kreditvergabe). Strenge Anforderungen an Risikomanagement und Aufsicht.
Begrenztes Risiko
Transparenzpflichten — Nutzer müssen z. B. wissen, dass sie mit einem Chatbot sprechen.
Minimales Risiko
Der Großteil heutiger Anwendungen (z. B. Spamfilter). Keine besonderen Pflichten.
Wer ist betroffen?
Der EU AI Act adressiert vor allem Anbieter (die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen) und Betreiber (Unternehmen und Organisationen, die KI im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen). Auch wer KI „nur“ nutzt, ist in der Pflicht — insbesondere bei der KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
Was bedeutet das praktisch?
- Verschaffen Sie sich einen Überblick, wo in Ihrem Unternehmen KI eingesetzt wird.
- Stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz nach Artikel 4 verfügen.
- Absolvieren Sie eine EU-AI-Act-Schulung und dokumentieren Sie Schulungen prüffähig — als Nachweis gegenüber Behörden.
- Beachten Sie die Fristen des EU AI Act — insbesondere den 2. August 2026, ab dem die Vorschriften für viele Hochrisiko-KI-Systeme greifen.
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Hinweis: Dieser Überblick dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.