Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Was verlangt Artikel 4?
Artikel 4 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, dafür zu sorgen, dass ihr Personal sowie alle anderen Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das Gesetz verwendet bewusst offene Formulierungen: Die Anforderungen richten sich nach den Kenntnissen, der Erfahrung und der Ausbildung der betroffenen Personen, dem konkreten Einsatzkontext des KI-Systems und den Personengruppen, auf die es sich auswirkt. Einen starren Lernkatalog schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Entscheidend ist, dass die Kompetenz nachweisbar und verhältnismäßig zum eingesetzten System ist.
Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?
Artikel 4 ist kein Zukunftsthema. Er gilt seit dem 2. Februar 2025, dem ersten bedeutenden Stichtag des EU AI Act, an dem neben dem Verbot inakzeptabler KI-Praktiken auch die Kompetenzpflicht unmittelbar anwendbar wurde. Unternehmen, die bislang keine Maßnahmen ergriffen haben, befinden sich bereits in einem Zustand der Nichtkonformität. Alle weiteren Termine — etwa die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI ab dem 2. August 2026 — sind auf der Fristen-Seite im Überblick zusammengestellt.
Für wen gilt die Pflicht?
Der EU AI Act unterscheidet zwei Hauptgruppen, die beide von Artikel 4 erfasst werden:
Anbieter
Unternehmen oder Personen, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen. Sie tragen die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act.
Betreiber
Alle, die ein KI-System im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder in eigener Verantwortung einsetzen, und das trifft auf die meisten Unternehmen zu.
Alle Unternehmensgrößen
Ob Konzern, KMU oder Start-up: Wer KI beruflich nutzt, ist betroffen. Die Pflicht kennt keine Mindestgröße und keine Branchenausnahme.
Jede Risikoklasse
Auch der Einsatz einfacher KI-Tools — etwa für Texterstellung oder Bildbearbeitung — verpflichtet zur Kompetenzvorsorge.
Der häufigste Irrglaube lautet: „Wir entwickeln ja keine KI, uns betrifft das nicht." Tatsächlich reicht der berufliche Einsatz eines KI-Tools aus, um als Betreiber zu gelten und die Pflicht zu erfüllen. Mehr über die Rollen und den risikobasierten Ansatz des Gesetzes erläutert die Seite EU AI Act im Überblick.
Was bedeutet KI-Kompetenz konkret?
Das Gesetz definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Personen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und ihre Auswirkungen zu erkennen. Für die Praxis bedeutet das, dass Mitarbeitende — passend zu ihrer Rolle — verstehen sollten:
- wie KI-Systeme grundsätzlich funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und weshalb sie Fehler produzieren können;
- welche Chancen und Risiken mit dem konkreten Einsatz verbunden sind, etwa Verzerrungen, sogenannte „Halluzinationen" oder Datenschutzprobleme;
- wie KI-Ergebnisse kritisch eingeordnet, hinterfragt und bei Bedarf korrigiert werden;
- welche rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen — insbesondere der EU AI Act — für den eigenen Arbeitsalltag gelten.
Kompetenz ist dabei kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess: Neue KI-Werkzeuge erfordern neue Einschätzungen. Schulungen sollten daher regelmäßig wiederholt und aktualisiert werden.
Wie erfüllen Unternehmen die Pflicht?
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format vor. Entscheidend sind zwei Dinge: Die Maßnahmen müssen angemessen sein und sie müssen sich prüffähig dokumentieren lassen. Bewährt hat sich eine dokumentierte Schulung mit Wissensprüfung und individuellem Zertifikat. Die AI-Konform-Schulung deckt in vier Lektionen die relevanten Themenblöcke ab: KI-Grundlagen, EU AI Act, sicherer Umgang mit KI und KI im Arbeitsalltag. Das Format ist kompakt auf 30 bis 60 Minuten pro Person ausgelegt, damit auch große Teams die Pflicht ohne langen Schulungsausfall erfüllen können. Nach dem abschließenden Quiz erhalten Teilnehmende ein personenbezogenes Zertifikat; das Unternehmen erhält automatisch einen ISO-27001-konformen Audit-Report und einen Compliance-Score als Nachweis gegenüber Behörden und Prüfern.
- KI-Einsatz im Unternehmen erfassen und relevante Rollen identifizieren.
- Mitarbeitende rollengerecht und in ihrer bevorzugten Sprache schulen.
- Teilnahme, Testergebnis und Zertifikat prüffähig archivieren.
Was droht bei Verstoß?
Wer die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 vernachlässigt, riskiert Bußgelder nach der mittleren Sanktionsstufe des EU AI Act: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere der beiden Beträge als Obergrenze. Die höchste Bußgeldstufe (bis 35 Mio. € oder 7 %) ist ausschließlich für Verstöße gegen verbotene Praktiken nach Artikel 5 reserviert und greift bei Kompetenzverstößen ausdrücklich nicht. Alle drei Bußgeldstufen und die zugehörigen Tatbestände erklärt die Bußgelder-Seite im Detail.
Häufige Fragen zur KI-Kompetenzpflicht
Müssen Mitarbeitende zu KI-Experten ausgebildet werden?
Nein. Artikel 4 verlangt ein ausreichendes Maß an Kompetenz, angemessen zur jeweiligen Rolle und zum genutzten KI-System. Eine Sachbearbeiterin, die gelegentlich einen KI-Textassistenten verwendet, braucht kein tiefgehendes technisches Wissen. Entscheidend ist, dass sie die Grenzen des Tools kennt, Ergebnisse kritisch einordnet und weiß, wo die rechtlichen Leitplanken liegen. Eine kompakte Schulung mit Wissensprüfung und individuellem Zertifikat ist in der Regel ausreichend, und gleichzeitig der gesetzlich geforderte Nachweis.
Gilt die Pflicht auch, wenn wir KI nur gelegentlich nutzen?
Ja. Das Gesetz knüpft nicht an die Nutzungshäufigkeit an, sondern an den beruflichen Einsatz. Wer ein KI-System auch nur gelegentlich im Arbeitskontext verwendet, gilt als Betreiber und muss sicherstellen, dass die betreffenden Personen ausreichend kompetent sind. Weitere Antworten auf häufige Fragen rund um EU AI Act, Fristen und Schulungspflichten sammelt unsere FAQ-Seite.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.