Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Was steht in Artikel 4?
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal — und andere Personen, die in ihrem Namen KI-Systeme betreiben oder nutzen — über eine ausreichende „KI-Kompetenz“ (AI literacy) verfügen. Dabei sind technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung sowie der konkrete Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen.
Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“?
Mitarbeitende sollten — passend zu ihrer Rolle — verstehen:
- wie KI-Systeme grundsätzlich funktionieren und wo ihre Grenzen liegen;
- welche Chancen und Risiken (z. B. Fehler, Verzerrungen, „Halluzinationen“) bestehen;
- wie Ergebnisse kritisch eingeordnet und überprüft werden;
- welche rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen — insbesondere der EU AI Act — gelten.
Wie weisen Sie die Erfüllung nach?
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format vor — entscheidend ist, dass die Maßnahmen angemessen und belegbar sind. Bewährt hat sich eine dokumentierte Schulung mit Wissensprüfung und individuellem Zertifikat. Genau das bietet unsere EU-AI-Act-Schulung: kompakte, praxisnahe Inhalte, persönliches Zertifikat und ein automatischer Audit-Trail als Vanta-konformer ISO-27001-Report. Alle Preise und Abrechnungsmodelle finden Sie transparent auf der Preisseite.
Drei Schritte zur Umsetzung
- KI-Einsatz im Unternehmen erfassen und Rollen zuordnen.
- Mitarbeitende rollengerecht schulen — in ihrer Sprache.
- Teilnahme und Ergebnis prüffähig dokumentieren.
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