Bußgelder bei Verstößen
Der EU AI Act sieht empfindliche, nach Schwere gestaffelte Geldbußen vor, vergleichbar mit der DSGVO, in der Spitze sogar höher. Wer gegen die Verordnung verstößt, riskiert Sanktionen, die das gesamte Unternehmen treffen können.
Die drei Bußgeldstufen im EU AI Act
Die Verordnung staffelt Geldbußen nach der Schwere des Verstoßes in drei klar definierte Stufen. Entscheidend: Es gilt jeweils der höhere der beiden Werte, also entweder der fixe Höchstbetrag in Euro oder der Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU und Start-ups gilt hingegen der niedrigere Betrag als Obergrenze (Details weiter unten).
Stufe 1: Verbotene Praktiken
Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, ausschließlich bei Verstößen gegen die verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5, zum Beispiel Social Scoring durch Behörden oder manipulative Systeme, die das Verhalten von Menschen unterlaufen.
Stufe 2: Sonstige Pflichten
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei Verstößen gegen Anbieter- oder Betreiberpflichten, einschließlich der KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Diese Stufe trifft die meisten Unternehmen.
Stufe 3: Falsche Angaben
Bis zu 7,5 Mio. € oder 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei falschen oder irreführenden Angaben gegenüber nationalen Marktüberwachungsbehörden oder der EU-KI-Behörde im Rahmen von Kontrollen oder Meldepflichten.
Wer verhängt die Bußgelder?
Die Durchsetzung des EU AI Act obliegt den nationalen Marktüberwachungsbehörden der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden, die Kontrollen durchführen, Beschwerden nachgehen und bei Verstößen Sanktionen verhängen können.
Auf europäischer Ebene koordiniert das Europäische KI-Büro (European AI Office) die Aufsicht über GPAI-Modelle und sorgt für eine einheitliche Anwendung der Verordnung über Ländergrenzen hinweg. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, können dabei von Behörden in mehreren Mitgliedstaaten kontrolliert werden. Der rechtliche Rahmen dafür ergibt sich unmittelbar aus dem EU AI Act.
Sonderregel für KMU und Start-ups
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups genießen im EU AI Act einen besonderen Schutz vor unverhältnismäßig hohen Sanktionen: Bei der Berechnung der Geldbuße gilt für sie jeweils der niedrigere der beiden Werte (Festbetrag oder Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes) als Obergrenze, während bei großen Unternehmen der höhere Betrag maßgeblich ist.
Praktisch bedeutet das: Ein Start-up mit geringem Umsatz zahlt bei einem Verstoß der Stufe 2 maximal den Prozentsatz seines Umsatzes, sofern dieser unter 15 Mio. € liegt, und nicht pauschal den Höchstbetrag. Diese Schutzklausel entbindet KMU jedoch nicht von den Pflichten selbst. Insbesondere die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle, die KI beruflich einsetzen.
Ab wann drohen Bußgelder?
Die Sanktionsvorschriften des EU AI Act treten nicht alle gleichzeitig in Kraft. Der Zeitplan ist entscheidend für die Frage, welche Bußgelder ab wann tatsächlich verhängt werden können:
- Seit 2. Februar 2025: Die Verbote nach Artikel 5 (verbotene KI-Praktiken) und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gelten, und damit auch die entsprechenden Bußgeldtatbestände der Stufen 1 und 2 für diese Bereiche. Wer hier noch nicht gehandelt hat, bewegt sich bereits in sanktionierbarem Terrain.
- Ab 2. August 2025: Die allgemeinen Sanktionsvorschriften greifen vollständig, für Verstöße gegen alle weiteren Anbieter- und Betreiberpflichten, einschließlich der Anforderungen an GPAI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
- Ab 2. August 2026: Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme werden wirksam, womit auch Bußgelder für Verstöße in diesem Bereich verhängt werden können.
Alle Termine, Übergangslösungen und Ausnahmen erklärt die Fristen-Seite im Detail.
Wie Unternehmen Bußgelder vermeiden
Der beste Schutz vor Bußgeldern ist nachweisbare Compliance — nicht nur das bloße Einhalten der Pflichten, sondern deren dokumentierter Nachweis gegenüber Behörden. Wer bei einer Kontrolle keine Belege vorlegen kann, riskiert Sanktionen selbst dann, wenn er faktisch regelkonform handelt.
- KI-Kompetenz nach Artikel 4 herstellen: Mitarbeitende, die KI einsetzen, müssen über angemessenes Wissen zu Funktionsweise, Risiken und Grenzen der genutzten KI-Systeme verfügen. Das gilt für Betreiber jeder Größenordnung, vom Einzelunternehmen bis zum Konzern.
- Schulungen zertifiziert dokumentieren: Eine prüffähige EU-AI-Act-Schulung mit automatischem Audit-Trail zeigt Behörden, dass das Unternehmen aktiv und nachweislich für Sorgfalt gesorgt hat. Dieser Nachweis wirkt bei der Bußgeldbemessung strafmildernd.
- KI-Einsatz inventarisieren: Erstellen Sie einen vollständigen Überblick, welche KI-Systeme in welchen Prozessen genutzt werden und welcher Risikoklasse sie zuzuordnen sind. Nur wer weiß, was er einsetzt, kann konform handeln.
- Fristen im Blick behalten: Handeln Sie rechtzeitig vor den zentralen Terminen auf der Fristen-Seite, insbesondere dem 2. August 2025 und dem 2. August 2026.
Häufige Fragen
Können Bußgelder auch für kleine Fehler verhängt werden?
Nicht jeder Verstoß zieht automatisch die maximale Geldbuße nach sich. Die Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Vorsatz des Verstoßes sowie danach, ob das Unternehmen kooperiert und Maßnahmen ergriffen hat. Dennoch sollten auch vermeintlich kleinere Verstöße — etwa eine fehlende Dokumentation der KI-Kompetenz nach Artikel 4 — nicht unterschätzt werden. Weitere Antworten zu Pflichten und Ausnahmen sammelt unsere FAQ-Seite.
Gilt das Bußgeld pro Mitarbeiter oder pro Unternehmen?
Bußgelder richten sich gegen das Unternehmen als Ganzes, nicht gegen einzelne Mitarbeitende. Maßgeblich für den Umsatzanteil ist der weltweite Gesamtumsatz des Unternehmens oder des Konzernverbunds — nicht der eines einzelnen Standorts oder einer Tochtergesellschaft. Das macht die prozentualen Obergrenzen insbesondere für internationale Unternehmen bedeutsam und unterstreicht, warum eine systematische, flächendeckende Mitarbeiterschulung so wichtig ist. Den vollständigen Rechtsrahmen erklärt die Seite EU AI Act: Überblick.
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Hinweis: Dieser Überblick dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.