Ratgeber

Digital Omnibus zur KI: was sich für Unternehmen geändert hat

Der Digital Omnibus zur KI ist die Verordnung (EU) 2026/1744. Sie ändert den EU AI Act und gilt seit dem 27. Juli 2026. Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 bleibt bestehen, wird aber abgeschwächt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI rücken auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028, und am 2. Dezember 2026 greifen zwei neue Verbote.

Nicht verwechseln: Die Kommission hat im November 2025 zwei Omnibus-Pakete vorgeschlagen, eines zur KI und eines zu Daten, DSGVO und Cookies. Beschlossen ist bisher nur der KI-Teil. Der Daten-Teil ist noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 3. November 2026). Diese Seite behandelt nur den KI-Teil.
Stand: 3. November 2026, geprüft am Text der Verordnung (EU) 2026/1744 bei EUR-Lex. Keine Rechtsberatung.

Was ist der Digital Omnibus zur KI?

Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 heißt amtlich „Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“. Sie ist am 24. Juli 2026 im Amtsblatt erschienen und am dritten Tag danach in Kraft getreten, also am 27. Juli 2026. Sie ändert vor allem den EU AI Act im Überblick (Verordnung (EU) 2024/1689) und soll seine Umsetzung vereinfachen. Die geänderte Fassung des AI Act finden Sie als konsolidierten Text bei EUR-Lex.

Zwei Begriffe kommen immer wieder vor: Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen ein KI-System beruflich ein; ein Unternehmen, das KI-Werkzeuge nur nutzt, ist Betreiber. Kleine Midcap-Unternehmen sind größer als KMU, aber kleiner als Großunternehmen.

Die Änderungen auf einen Blick

Die Tabelle stellt den bisherigen und den neuen Stand gegenüber, mit Fundstelle, Termin und dem, was ein Unternehmen tun sollte, das KI nutzt. Die ersten sechs Zeilen betreffen die meisten Betriebe, die letzten vier vor allem Anbieter und Hochrisiko-Fälle.

Änderungen durch den Digital Omnibus zur KI: bisher, jetzt, ab wann und was zu tun ist
ThemaBisherJetztAb wannWas Unternehmen tun
KI-Kompetenz (Art. 4)Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellenMaßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen; kein bestimmtes Niveau muss garantiert werden27.07.2026Maßnahmen je Rolle festlegen und freiwillig festhalten; Praxisbeispiele der Kommission prüfen
Neue Verbote (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb)kein eigener VerbotstatbestandKI für nicht einvernehmliche intime Darstellungen bestimmbarer Personen und für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verboten02.12.2026Bild- und Videogeneratoren erfassen, Nutzungsregeln festlegen
Hochrisiko-KI nach Anhang III (Art. 113)Pflichten ab 02.08.2026Pflichten ab 02.12.2027Änderung in Kraft seit 27.07.2026KI-Inventar anlegen, Einsatz in Personal, Bildung oder Kreditprüfung prüfen
Hochrisiko-KI nach Anhang I (Art. 113)Pflichten ab 02.08.2027Pflichten ab 02.08.2028Änderung in Kraft seit 27.07.2026nur relevant bei KI in regulierten Produkten
Markierung KI-erzeugter Inhalte (Art. 50 Abs. 2, Art. 111 Abs. 4)Pflicht ab 02.08.2026Übergang bis 02.12.2026 für Anbieter generativer KI, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurde02.12.2026betrifft Anbieter; für Betreiber gibt es keinen Übergang
Geldbußen für kleine Midcaps (Art. 99 Abs. 6a)niedrigerer Betrag nur für KMUniedrigerer Betrag auch für kleine Midcap-Unternehmen, bei Verstößen nach Abs. 4 und 527.07.2026Größenklasse prüfen; bei verbotenen Praktiken gilt die Midcap-Regel nicht
Besondere Datenkategorien zur Bias-Korrektur (neuer Art. 4a)Rechtsgrundlage nur für Anbieter von Hochrisiko-KI (Art. 10 Abs. 5)auch für Anbieter und Betreiber anderer KI-Systeme und Betreiber von Hochrisiko-KI, nur wenn unbedingt erforderlich und unter Auflagen27.07.2026keine Pflicht und kein Freibrief: die DSGVO bleibt maßgeblich; Datenschutzbeauftragte einbeziehen
Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 Abs. 4)eigene PrüfungVerweis auf eine vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzung möglichmit den Hochrisiko-Pflichtennur für Betreiber bestimmter Hochrisiko-KI
Registrierung (Art. 6 Abs. 3, Art. 49 Abs. 2)volle Angaben nach Anhang VIIIvereinfachte Registrierung für Systeme, die der Anbieter als nicht hochriskant einstuft27.07.2026Thema der Anbieter
Aufsicht (Art. 75)nationale BehördenBüro für Künstliche Intelligenz zuständig für bestimmte Systeme auf Basis von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck27.07.2026für reine Nutzer meist ohne Folgen

Die Tabelle können Sie als CSV-Datei herunterladen. Grundlage ist der Text der Verordnung (EU) 2026/1744, gelesen am 3. November 2026.

KI-Kompetenz nach Art. 4: abgeschwächt, nicht gestrichen

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen weiter Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten (Art. 4 Abs. 1). Neu ist der zweite Satz: Die Pflicht verlangt nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Bisher sollten Unternehmen nach besten Kräften ein ausreichendes Maß sicherstellen.

Dazu kommen zwei neue Absätze. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen die Unternehmen, besonders KMU, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele (Abs. 2). Das KI-Gremium gibt Empfehlungen für gemeinsame Ziele (Abs. 3). Begründet wird die Änderung mit dem Aufwand, den strenge Pflichten gerade für kleinere Unternehmen verursachen (Erwägungsgrund 8). Beispiele aus der Praxis sammelt die Kommission bereits in ihrem Repository zu KI-Kompetenz-Praktiken. Wer eine dort gelistete Praxis übernimmt, erfüllt Art. 4 laut Kommission nicht automatisch.

Für die Praxis heißt das: Art. 4 schreibt weder ein Format noch einen Nachweis vor. Eine Schulung ist eine mögliche Maßnahme, ebenso eine interne Richtlinie oder ein Workshop. Es lohnt sich, festzuhalten, was wer wann gemacht hat. Wie Sie die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 umsetzen, steht auf der eigenen Seite.

Neue Verbote ab 2. Dezember 2026

Ab dem 2. Dezember 2026 sind zwei weitere KI-Praktiken verboten (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb, Art. 113 Abs. 3 Buchst. a):

  • KI-Systeme, die realistische Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erzeugen oder manipulieren, in denen intime Körperteile oder sexuelle Handlungen einer bestimmbaren Person dargestellt werden, ohne dass diese ausdrücklich zugestimmt hat.
  • KI-Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Sinne der Richtlinie 2011/93/EU erzeugen oder manipulieren.

Für Unternehmen, die solche Werkzeuge nur nutzen, gilt: Die Verwendung ist nur verboten, wenn der Betreiber das System zu diesem Zweck einsetzt (Art. 5 Abs. 1a Buchst. b). Wer einen Bildgenerator für Produktfotos oder Grafiken verwendet, fällt nicht darunter. Trotzdem gehört eine klare Regel zur Nutzung von Bild- und Videogeneratoren in die KI-Richtlinie. Verstöße gegen Verbote fallen in die höchste Bußgeldstufe; die neue Midcap-Regel gilt dort nicht. Details auf der Seite Bußgelder und KMU-Regeln im EU AI Act.

Fristen: bisher und jetzt

Fristen des EU AI Act vor und nach dem Digital Omnibus zur KI Hochrisiko-KI nach Anhang III: bisher 2. August 2026, jetzt 2. Dezember 2027. Hochrisiko-KI nach Anhang I: bisher 2. August 2027, jetzt 2. August 2028. Unverändert: 2. Februar 2025 Verbote und Art. 4, 2. August 2025 KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, 2. August 2026 allgemeine Geltung. Neu: 2. Dezember 2026 zwei weitere Verbote und Ende des Übergangs für Art. 50 Abs. 2. 2025202620272028 bleibtbisherjetzt 02.02.2025 Verbote, Art. 4 02.08.2025 KI-Modelle 02.08.2026 allgemeine Geltung 02.12.2026 neue Verbote, Übergang Art. 50 Abs. 2 02.08.2026 Anhang III02.08.2027 Anhang I 02.12.2027 Anhang III02.08.2028 Anhang I
Quelle: AI-Konform, get-ai-conform.com/digital-omnibus-ki, nach Verordnung (EU) 2026/1744, Stand 3. November 2026.

Verschoben sind vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI: um 16 Monate für Anhang III (Personal, Bildung, Kreditprüfung und weitere Bereiche) und um 12 Monate für Anhang I (KI in regulierten Produkten). Dazu kommt ein Übergang bis zum 2. Dezember 2026 für die Markierung nach Art. 50 Abs. 2, nur für Anbieter generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Die übrigen Termine bleiben. Die Termine von 2024 bis 2028 stehen im Fristenkalender zum EU AI Act.

Was gilt für KMU und kleine Midcaps?

Der AI Act definiert jetzt KMU (Art. 3 Nr. 14a, nach der Empfehlung 2003/361/EG) und kleine Midcap-Unternehmen (Art. 3 Nr. 14b, nach der Empfehlung (EU) 2025/1099). Für kleine Midcaps gilt bei Geldbußen wegen Verstößen nach Art. 99 Abs. 4 und 5 der jeweils niedrigere der beiden Beträge (Abs. 6a), wie bisher für KMU (Abs. 6). Bei verbotenen Praktiken (Abs. 3) gilt diese Regel für Midcaps nicht. Zuständig für die Aufsicht ist in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur (§ 2 Abs. 1 KI-MIG).

Was sich nicht geändert hat

  • Die bisherigen Verbote nach Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025.
  • Die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit dem 2. August 2025.
  • Die Betreiberpflichten nach Art. 50 Abs. 3 und 4 gelten seit dem 2. August 2026, ohne Übergangsfrist. Mehr dazu auf der Seite KI-Kennzeichnung.
  • Art. 4 bleibt eine Pflicht zu Maßnahmen, für Unternehmen jeder Größe.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Ein KI-Inventar anlegen: Wer nutzt welches Werkzeug wofür?
  2. Prüfen, ob ein Einsatz unter Hochrisiko nach Anhang III fällt, etwa in der Personalauswahl. Falls ja, den 2. Dezember 2027 vormerken.
  3. Für Bild- und Videogeneratoren Nutzungsregeln festlegen, bevor die neuen Verbote am 2. Dezember 2026 greifen.
  4. Maßnahmen zur KI-Kompetenz festlegen und freiwillig festhalten, was wer wann gemacht hat; Art. 4 verlangt keinen Nachweis. Eine KI-Schulung für Teams ist eine mögliche Maßnahme.
  5. Die Praxisbeispiele der Kommission zu Art. 4 im Blick behalten.

Häufige Fragen zum Digital Omnibus zur KI

Gilt der Digital Omnibus zur KI schon?

Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 24. Juli 2026 im Amtsblatt erschienen und am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Einzelne Änderungen gelten erst später, etwa die neuen Verbote ab dem 2. Dezember 2026.

Ist die KI-Schulungspflicht durch den Digital Omnibus abgeschafft?

Nein. Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber weiter, Maßnahmen zur KI-Kompetenz zu ergreifen. Neu ist, dass sie kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren müssen. Eine Schulung schreibt Art. 4 weiterhin nicht vor, sie ist eine mögliche Maßnahme. Mehr dazu auf der Seite KI-Kompetenzpflicht.

Was ist der Unterschied zwischen KI-Omnibus und Daten-Omnibus?

Es sind zwei getrennte Gesetzespakete. Der Omnibus zur KI ändert den EU AI Act und gilt seit dem 27. Juli 2026. Der Omnibus zu Daten, DSGVO und Cookies ist noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 3. November 2026).

Müssen wir bis 2027 nichts tun?

Doch. Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, die bisherigen Verbote ebenfalls, und am 2. Dezember 2026 kommen zwei neue Verbote hinzu. Verschoben sind vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI. Für die Markierung älterer generativer Systeme (Art. 50 Abs. 2) gilt nur für Anbieter ein Übergang bis zum 2. Dezember 2026.

Gilt das auch für kleine Betriebe?

Ja. Art. 4 kennt keine Mindestgröße. Erleichterungen gibt es bei den Geldbußen: Für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag, für kleine Midcap-Unternehmen bei Verstößen nach Art. 99 Abs. 4 und 5, nicht bei verbotenen Praktiken.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.